Haus verkaufen bei Scheidung - MAKRO IMMOBILIEN

Hausverkauf bei Scheidung:
Was passiert mit gemeinsamen Immobilien bei einer Trennung?

Jährlich werden knapp 40% der Ehen in Deutschland geschieden. Das ist nicht nur ein hochemotionales Ereignis, sondern kann auch finanziell entscheidend werden – insbesondere dann, wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist. Diese Immobilie ist oftmals die größte Investition im Leben – entsprechend durchdacht und mit kompetenter Unterstützung sollte diese Herausforderung gemeistert werden. Dabei ist der Hausverkauf bei Scheidung zumeist die unkomplizierteste Lösung bei gemeinschaftlichen Immobilien. Unsere Immobilienmakler aus Winterhude zeigen auf, welche Alternativen es gibt und was Sie beim Hausverkauf im Scheidungsfall beachten sollten, haben wir hier zusammengestellt.

Hausverkauf bei Scheidung: In unserem Kurzratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen für den Immobilienverkauf im Zuge einer Ehescheidung und wie Sie den Notverkauf der Immobilien vermeiden. – für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.


Gemeinsamer Hausverkauf: Stehen beide Ehepartner im Grundbuch und sind sich zugleich einig, dass sie die Immobilie verkaufen wollen, ist dies oftmals die unkomplizierteste Möglichkeit, eine für alle Beteiligten faire Lösung zu erzielen. Der erzielte Erlös kann dann aufgeteilt werden und beide Partner können ihr neues Leben beginnen.

Realteilung: Ist es möglich, das Haus in baulich abgeschlossene Wohneinheiten umzubauen, ist die Realteilung eine gangbare Option. Dabei können beide Partner in der Immobilie wohnen bleiben, wobei jeder das Eigentumsrecht an der entsprechenden Wohnung erhält.

Auszahlung eines Partners: Möchte einer der Partner weiter in der Immobilie wohnhaft bleiben, kann die Auszahlung des Eigentumsanteils vorgenommen werden. Bei noch nicht abbezahlten Immobilien muss zwingend die Bank mit einbezogen werden, doch Vorsicht: Die Bank ist nicht verpflichtet, den auszuzahlenden Ehepartner aus der Mithaftung zu entlassen.

Schenkung: Sie können das Haus auch an gemeinsame Kinder aus der Ehe übertragen – bei minderjährigen Kindern ist dabei die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Jedoch gehen dabei auch alle finanziellen Verpflichtungen (Sicherungspflichten, Grundsteuer, Unterhaltskosten usw.) auf die Beschenkten über, was zu einer erheblichen Belastung führen kann.

Teilungsversteigerung: Kommt überhaupt keine Einigung zustande, kann beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Dies stellt jedoch wirtschaftlich die schlechteste Lösung dar und sollte daher vermieden werden.

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Die Vorbereitung des Hausverkaufs – darauf sollten Sie achten

Haben Sie sich entscheiden, gemeinsam das Haus zu verkaufen, sollten Sie einige Dinge im Vorfeld vorbereiten, um einen möglichst reibungslosen Verkaufsprozess zu ermöglichen. Unsere Immobilienmakler aus Blankenese fassen folgende Punkte zusammen:​​​​​​​

Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie alle für den Verkauf benötigten Unterlagen zusammen. Neben geklärten Eigentumsverhältnissen (Grundbuchauszug) gehören Grundrisse, Baubeschreibungen, Energieausweis, ggf. Miet- und Verwalterverträge und mehr dazu – lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Immobilienmakler unterstützen.

Immobilienbewertung: Beim der Einschätzung eines Immobilienwertes sollten Sie sich nie auf Ihr Bauchgefühl oder einen kurzen Blick in die Immobilienanzeigen verlassen – der Wert Ihres Hauses ist immer ganz individuell abhängig von Lage, Zustand, Ausstattung usw. Nutzen Sie die Expertise eines Immobiliengutachters, um einen realistischen Verkehrswert zu ermitteln.

Immobilienverkauf initiieren: Für den Hausverkauf bei Scheidung haben Sie verschiedene Optionen zur Auswahl. Sie können die Immobilie privat direkt an einen Käufer verkaufen, eine Auktion durchführen oder aber die Unterstützung eines Maklers in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß erzielen Sie mit letztgenannter Option die besten Resultate, da ein erfahrener Immobilienmakler über optimale Markt- und Marketingkenntnisse verfügt.

Finanzielle Überlegungen zum Hausverkauf bei Scheidung

Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist eine erhebliche finanzielle Investition – und auch beim Verkauf eines Hauses im Falle einer Scheidung sollten Sie die verschiedenen finanziellen Aspekte stets im Blick behalten. Unsere Immobilienmakler aus Eimsbüttel weisen unter anderem folgende auf:

Immobilienfinanzierung: Der Hauskredit und dessen Haftung läuft unabhängig von einer Trennung weiter – entscheidend ist dabei, wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, bei Ehepaaren sind das in der Regel beide Partner. Kommt also ein Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach (z.B. aufgrund eines Auszugs), wird der andere Partner voll in Anspruch genommen. Im Rahmen der Unterhaltsberechnung werden jedoch diese Zahlungsverpflichtungen ebenso wie der Wohnvorteil angerechnet.

Verteilung des Verkaufserlöses: Soweit nicht anders (z.B. durch einen Ehevertrag) geregelt, ist die Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Entsprechend wird der im Rahmen der Ehe erzielte Zugewinn bei der Scheidung ausgeglichen, die Grundlage hierfür ist die §§ 17373ff BGB. Der Zugewinnanspruch ist ein reiner Geldanspruch – da in der Ehe erworbene Immobilien nur schwer genau teilbar sind, ist ein Verkauf und die Teilung des Verkaufserlöses die praktischere Lösung.

Anfallende Kosten durch den Hausverkauf: Bei einem Hausverkauf bei Scheidung entstehen stets auch Kosten. Abhängig davon, ob Sie das Haus privat oder über einen Makler verkaufen, kommen Kosten für Anzeigen, Behörden usw. oder aber die Maklerprovision auf Sie zu. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Spekulationssteuer, Vorfälligkeitsentschädigung u.ä. fällig werden.

Scheidungskosten: Je mehr Folgesachen im Rahmen des Scheidungsverfahren geklärt werden, desto höher ist der Verfahrenswert. Einigen Sie sich im Vorfeld der Scheidung außergerichtlich, können Sie folglich die Scheidungskosten reduzieren.

Hausverkauf bei Scheidung – Fazit

Ein Hausverkauf bei Scheidung ist, genau wie die geerbte Immboilie zu verkaufen, keine leichte Angelegenheit, jedoch in mehrfacher Hinsicht die unkomplizierteste Lösung, wenn beide Ehepartner sich einig werden. Um die bestmöglichen Resultate beim Verkauf zu erzielen, sollten Sie dabei nicht nur unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen, sondern auch die Unterstützung durch einen erfahrenen Immobilienmakler suchen. Dieser kennt nicht nur die Besonderheiten von Immobiliengeschäften und verfügt über die benötigte Expertise, sondern kann als neutrale Verkaufspartei auch dafür sorgen, dass das Haus aufgrund emotionaler Vorbehalte nicht unter Wert verkauft wird.

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