Hausverkauf bei Trennung? - MAKRO IMMOBILIEN

Trennungsjahr

Was zu beachten ist

Dieser Zeitraum dient dazu, sich endgültig klar darüber zu werden, ob die Ehe tatsächlich beendet werden soll.

Besteht Einigkeit auf beiden Seiten, kann dieses Jahr dazu genutzt werden, offene Themen zu regeln. Beispielsweise wie der Umgang mit den Kindern erfolgen soll, Vermögensangelegenheiten oder den Unterhalt. Geschieht dies einvernehmlich, können immense Kosten für z.B. juristische Beratung vermieden werden.

Übrigens: Voraussetzung für ein gesetzlich anerkanntes Trennungsjahr, ist die Auflösung der wirtschaftlich und häuslichen Gemeinschaft. Im Klartext bedeutet dies, dass keine räumliche Trennung vorgeschrieben wird. Es liegt nicht im Interesse des Gesetzgebers, Trennungen zu befördern. Lediglich die Trennung von Tisch und Bett sollte vollzogen werden.

In den meisten Fällen entscheiden sich die Ehepaare im Trennungsjahr allerdings dafür, sich auch räumlich zu trennen. 


Wer darf im Trennungsjahr im Haus bleiben?

Hier gibt es keine allgemeingültige Regelung seitens des Gesetzgebers. Zunächst geht dieser davon aus, dass es durchaus zumutbar ist, wenn sich das Ehepaar die sogenannte Ehewohnung aufteilt. Erst recht, wenn Kinder im Spiel sind und es die baulichen Gegebenheiten zulassen.

Achtung: Nur in besonderen Ausnahmesituationen kann ein Partner verlangen, dass der Andere das bisherige, gemeinsame Zuhause verlässt. Beispielsweise, wenn die Gefahr häuslicher Gewalt besteht. In dem Fall würde das Gericht eine sogenannte Zuweisung zugunsten des Antragstellers aussprechen.


Darüber hinaus steht für den Gesetzgeber immer die persönliche und familiäre Situation der jeweiligen Person im Vordergrund. Ist einer der beiden unbedingt angewiesen und hat im Vergleich zum anderen keine alternativen Möglichkeiten, wird ihm in der Regel ein vorrangiges Nutzungsrecht zugesprochen.


Nutzungsentschädigung fällig bei einseitiger Nutzung

Verlässt ein Partner die Ehewohnung während des Trennungsjahrs, darf er dem in der Wohnung verbliebenen Ehepartner eine Nutzungsentschädigung abverlangen. Diese richtet sich nach den marktüblichen Konditionen. Ist der verbleibende Partner Miteigentümer der Ehewohnung, zahlt er 50% der Entschädigungssumme.

Immobilienkredit nach Trennung

Feststeht: der Vertrag über jedweden Finanzierungskredit bleibt von einer Trennung oder Scheidung unberührt. Derjenige, der die Unterschrift geleistet hat und somit als Vertragspartner der Bank gilt, ist auch weiterhin verpflichtet, die Kosten zu tragen. Diese Verpflichtung gegenüber der Bank bleibt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bestehen. Auch dann, wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind und somit paritätische Eigentümer sind.

Dies gilt natürlich auch für den Fall, wenn beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben haben. Allerdings liegt es an dieser Stelle im Ermessen der Bank, von wem sie die Fälligkeiten einfordert.

Hausverkauf während der Trennung

Ein Verkauf der Immobilie kann durchaus schon im Trennungsjahr sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn sich beide Eigentümer schon zu diesem Zeitpunkt vollends einig darüber sind, dass eine Scheidung dem Trennungsjahr unausweichlich und endgültig folgen wird. Auch sollten sich beide Parteien sicher sein, in Zukunft auf jeglichen Anspruch auf die Nutzung der Immobilie verzichten zu wollen.

Tritt dieser Fall ein, ist ein Verkauf sogar zu wärmstens empfehlen. Hier sollten die Verkäufer darauf achten, dass die potenziellen Käufer von der geplanten Scheidung möglichst nichts mitbekommen. In den Preisverhandlung könnte sich das negativ auf den zu erzielenden Verkaufspreis auswirken. Der Verkaufserlös wird zwischen den Parteien anschließend aufgeteilt.

 Sollte allerdings, vor allem nach Stellung des Scheidungsantrages, keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann und ein Einigungserfolg auf Sicht nicht abzuschätzen ist, übernehmen die Richter kurzerhand die Entscheidung. Im schlechtesten Fall kann dies zu einer Zwangsversteigerung führen.