Haus geerbt - MAKRO IMMOBILIEN

Haus geerbt

Lohnt es sich, selbst einzuziehen

Für die Erben eines Einfamilienhauses, egal ob Alleinerbe oder Erbengemeinschaft, sind drei Entscheidungswege möglich, was zukünftig mit dem Haus geschieht.

Vermieten, verkaufen oder selbst nutzen.

Um die für sich passende Entscheidung zu treffen, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. 

Vermieten lohnt sich nicht

Aus Renditeaspekten ist nicht zu empfehlen, ein Einfamilienhaus zu vermieten, da die Miete Betriebs- und Verwaltungskosten meist nicht decken. Die Umlage von Instandhaltungs- und Sanierungskosten auf den alleinigen Mieter ist schwer möglich. Wenn der Erbe das Haus also selbst nicht beziehen möchte, ist ein Verkauf des Hauses zu empfehlen.

Bei Erbengemeinschaften ist der Hausverkauf die beste Lösung

Ist das Haus einer Erbengemeinschaft vermacht, stellt diese Tatsache ein weiteres Argument für den Verkauf der Immobilie dar. Die Miterben haben einen Anspruch darauf, ausgezahlt zu werden. Das erfordert eine ausreichende Liquidität. Es kommt vor, dass ein Miterbe ebenfalls Anspruch erhebt, in das Haus einzuziehen. Streitereien sind vorprogrammiert, die nicht selten in langwierigen Erbauseinandersetzungen enden.

Emotionale Gründe sprechen für den Einzug ins Haus

Erben entscheiden sich häufig für einen Einzug in die geerbte Immobilie, wenn sie sich dem Haus emotional verbunden fühlen. Meist handelt es sich hierbei um Kinder des Erblassers oder Ehegatten respektive  Lebensgefährten. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber Sonderregelungen bei der Erbschaftssteuer geschaffen. Die Erben sind von dieser befreit, sofern sie das Haus zehn volle Jahre weiterbewohnen. Hält der Erbe diese Frist nicht ein, belastet das Finanzamt die Steuern rückwirkend und in voller Höhe nach. Erben sind gut beraten, sich im Vorfeld genau zu überlegen, ob sie das Haus langfristig, wenigstens für zehn Jahre bewohnen möchten. 

Fakten prüfen

Es ist genau abzuwägen, ob das Haus mit seiner Lage, Größe, Beschaffenheit und möglichen Investitionsstaus zur persönlichen Lebenssituation und Wohnwünschen passt. Geachtet aller emotionalen Beweggründe, ist der Erbe aufgefordert, immer sachliche Aspekte und Fakten zu berücksichtigen. 

Möglicherweise liefert der Erlös des Hausverkaufs die finanziellen Mittel für die optimale Wunschimmobilie, die weit über die nächsten zehn Jahre hinaus den Ansprüchen stand hält.

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