Wohnung geerbt - MAKRO IMMOBILIEN

Wohnung geerbt

Verkaufen oder vermieten

Vermietete Wohnung verkaufen versus vermieten

Wenn ein Erbe mittels Erbschaft eine Eigentumswohnung erwirbt, überlegt er in der Regel, was als nächstes zu tun ist. Verkaufen oder lieber behalten und vermieten.

Die Antwort auf diese Frage ist unter anderem davon abhängig, ob die geerbte Wohnung frei verfügbar ist oder ein Mietverhältnis besteht. 

Im Vergleich zum Einfamilienhaus gehören vermietete Wohnungen zu attraktiven Kapitalanlagen. Vor allem, wenn die Mieteinnahmen Betriebs- und Verwaltungskosten übersteigen und eine gute (reizvolle) Rendite erzielen. Vorausgesetzt, der Erbe ist auf den Erlös nicht angewiesen, den der Verkauf der geerbten Wohnung erzielen würde.

Zeitliches und finanzielles Engagement einplanen

Vermieter einer Wohnung zu sein, erfordert allerdings zeitlichen oder finanziellen Einsatz des Vermieters. 

Zum Beispiel

  • Abrechnen der Betriebs- und Verwaltungskosten mit dem Mieter
  • Jährliche Eigentümerversammlung
  • Etwaige Renovierungsmaßnahmen
  • Neuvermietung, wenn ein Mieter gekündigt hat

Dieser wichtige Aspekt ist in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.

Freie Wohnung verkaufen 

Anders sieht es aus, wenn die geerbte Wohnung nicht vermietet ist und „leerstehend“ an den Markt geht. In diesem Fall lohnt sich ein Verkauf der Immobilie oftmals viel mehr, als sie zu vermieten.

Das liegt zum einen daran, dass sich die geerbte Wohnung, wenn der Erblasser sie selbst genutzt hat, in der Regel in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindet. Um sie ertragreich zu vermieten, ist die Wohnung auf den neuesten und marktüblichen Standard zu bringen. Folglich ist mit umfangreichen Investitionen zu rechnen.

Gute Renditechancen beim Verkauf

Auf der anderen Seite zeigt die Preisentwicklung, dass leerstehende Eigentumswohnungen am Markt deutlich bessere Konditionen erzielen, als vermietete Wohnungen. Kaufinteressenten suchen häufig Objekte zur Eigennutzung, gerade in Ballungsgebieten, wo Wohnraum knapp ist.  In attraktiven Lagen beträgt der Preisunterschied zwischen vermieteten und freien Wohnungen bis zu 30%.

Diese starken Schwankungen begründen sich auf der Tatsache, dass Eigentümer über leerstehende  Wohnungen frei verfügen können, dies hingegen bei vermieteten Wohnungen nur bedingt möglich ist.

Gesetze befolgen

Hier gilt es die Mietgesetze zu befolgen. Mieterhöhungen oder Kündigungen sind nicht ohne Weiteres möglich. Sie unterliegen klaren gesetzlichen Regeln. Eine Mieterhöhung beispielsweise ist gut zu begründen. Gekündigt werden darf dem Mieter lediglich bei reklamiertem Eigenbedarf.

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