Scheidung – wer bekommt das Haus? - MAKRO IMMOBILIEN

Wie läuft eine Scheidung ab

Möglichkeiten bei einer gemeinsamen Immobilie

Die Ehe genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Um nach deutschem Recht geschieden werden zu können, ist das Scheitern dergleichen unbedingt nachzuweisen.  

Damit hier keine voreiligen Entscheidungen getroffen werden, sieht der Gesetzgeber ein 12-Monatiges Trennungsjahr vor. Erst dann ist eine Scheidung überhaupt möglich. 

Das vollzogene Trennungsjahr ist allerdings nicht die einzige Bedingung, die für das Vollziehen einer Scheidung gestellt wird. Vor allem sollte sie einvernehmlich sein, sprich beide Parteien stimmen der Scheidung zu. Das setzt voraus, dass folgende Parameter erfüllt sind: 

  • Versorgungsausgleich ist geklärt
  • Zugewinnausgleich hat stattgefunden
  • Ehegattenunterhalt ist geregelt
  • Sorge- und Umgangsrecht bei Kindern entschieden
  • Wohnsituation ist geklärt

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, wenn sich Paare scheiden lassen?

Nach Beendigung des Trennungsjahrs werden die Karten neu gemischt. Hier endet der Status der gemeinsamen Ehewohnung. 

Nun bestimmen Eigentumsverhältnisse oder individuelle Entscheidungen, was mit der Immobilie zukünftig passiert. Wenn sie den Parteien zu gleichen Teilen gehört, sind diverse Szenarien denkbar: 

  • Das Haus bleibt im gemeinschaftlichen Besitz
  • Eine Partei übernimmt den Immobilienanteil des anderen
  • Teilung des Hauses 
  • Das Haus wird verkauft
  • Versteigerung der Immobilie 

Haus behalten nach Scheidung?

Je nach Familiensituation ist es durchaus sinnvoll das Haus zu behalten. Voraussetzung hierfür ist eine stabile finanzielle Lage. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind und sie dadurch in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Die Scheidung der Eltern an sich ist für die meisten Kinder Stress genug. Weitere einschneidende Änderungen sollten ihnen möglichst erspart bleiben.

Gemeinschaftlicher Besitz

In äußerst seltenen Fällen, entscheiden sich die Ehepartner dafür, die Immobilie auch nach der Scheidung, weiterhin gemeinsam zu behalten. Um hier möglichen Streit zu vermeiden, sind im Vorfeld unbedingt alle Verwaltungs- und Finanzierungsthemen zwischen den Parteien klar zu regeln. Auch über den zeitlichen Rahmen sollte sich an dieser Stelle vereinbart werden. 

Entschädigung bei Hausübertragung

Ändert sich die Lage, weil sich bei einem der beiden neue finanzielle Bedarfe ergeben, muss neu nachgedacht und entschieden werden. 

Häufig führen diese Überlegungen dann zum Verkauf des gemeinschaftlichen Hauses oder auch zur Überschreibung des Immobilienanteils des einen auf den anderen Eigentümer. Im letzteren Fall ist dann natürlich eine entsprechende Entschädigung fällig. Die kalkulatorische Grundlage für die Ermittlung des Entschädigungsbetrages bildet der Verkehrswert. Um Einigkeit bei allen Beteiligten sicherzustellen, sollte ein unabhängiger Gutachter oder Sachverständiger beauftragt werden. 

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie eine Entschädigung geleistet werden kann: 

  • über eine Direktzahlung
  • im Rahmen des Zugewinnausgleichs
  • Verzicht von Unterhaltszahlungen
  • Übernahme des laufenden Hauskredits

In allen Fällen ist aber vorher mit der Vertragsbank zu prüfen, ob der noch laufende Darlehensvertrag übernommen werden kann. Schwierig wird es, wenn die Bonität des verbleibenden Kreditnehmers nicht zufriedenstellend ausfällt. Die Bank ist nicht verpflichtet, dieser Änderung zuzustimmen.


Teilung des Hauses

Sofern es die baulichen Gegebenheiten der Immobilie zulassen, ist es auch denkbar, diese in zwei Wohneinheiten umzugestalten. Hier ist auf jeden Fall ein Architekt hinzuzuziehen, der einen Aufteilungsplan erstellt. Dieser wird anschließend beim Notar in eine Teilungserklärung umgewandelt und beurkundet. In dem Moment hat jeder Teil seinen Eigentümer, der über seinen Teil nach Belieben verfügen darf – notfalls auch verkaufen.