Erbengemeinschaften - MAKRO IMMOBILIEN

Erbengemeinschaft

Was ist zu beachten

Eine Erbengemeinschaft bildet sich aus mindestens zwei Erben, die in einem Testament bestimmt sind und das Erbe gleichberechtigt antreten. Existiert kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. 

Diese entscheidet, wer zur Erbengemeinschaft gehört und welchen Anteil zukünftig erhält. Eine Erbengemeinschaft besteht in den meisten Fällen aus nahen Familienangehörigen des Verstorbenen. 

Gehört zum Erbe der Erbengemeinschaft beispielsweise ein Haus, entscheidet diese gemeinschaftlich, was mit dem Haus weiter passiert.

Sie tragen alle anfallenden Kosten gemeinsam, wie zum Beispiel für die Hausverwaltung oder die Gebühren für die Müllentsorgung und Abwasser. Kleinere Beträge dieser Art, bereiten in der Regel keine weiteren Probleme und werden anstandslos von allen Beteiligten akzeptiert. 

Stehen größere Reparaturmaßnahmen an, verbunden mit hohen Investitionen, nimmt die Einigkeit oftmals rapide ab. 

Achtung: Eine Erbengemeinschaft gilt, rechtlich gesehen, als GbR (Gesellschaft brüderlichen Rechts). Obwohl sich diese Gemeinschaft nicht freiwillig zusammen findet, haftet jedes Mitglied mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der anderen Gesellschafter. Ist ein Miterbe nicht in der Lage, die Kosten für eine Renovierung zu leisten, übernehmen die anderen Miterben ausstehende Zahlungen für ihn. 

Tipp:

Als Erbe ist es ratsam, sich sehr gut zu überlegen, ob er eine Erbschaft im Rahmen einer Erbengemeinschaft antreten möchte. 

Geerbtes Haus verkaufen

Nicht selten entscheidet sich eine Erbengemeinschaft für den Verkauf einer geerbten Immobilie. Gerade bei großen Gemeinschaften mit vielen Miterben kommt es häufig zu Interessenskonflikten. Hier passiert es schnell, dass sich einzelne Mitglieder derart heftig zerstreiten, dass allen Beteiligten der Verkauf als die beste und einzige Lösung erscheint.

Hinweis: Sie überlegen Ihre geerbte Immobilie in Pinneberg, Elmshorn oder Norderstedt zu verkaufen? Sprechen Sie uns an. Gern beraten wir Sie über die nächsten Schritte. 

Eine kleine Gemeinschaft findet in der Regel schnell zu einer friedlichen Einigung. Bei Geschwistern kommt es beispielsweise häufig vor, dass der eine den anderen auszahlt und die Immobilie für sich behält.