Wie berechnen sich Grundstückpreise für Mehrfamilienhäuser? - MAKRO IMMOBILIEN

Wie berechnen sich Grundstückspreise für Mehrfamilienhäuser

Marktstudie Makro Immobilien

Der Wert eines Grundstücks bemisst sich aus verschiedenen Komponenten. Zum einen aus der Größe des Grundstücks und zum anderen aus der maximal zu bebauenden Fläche, die hier genehmigt werden kann.

Berücksichtigt werden hier die Abstandsflächen zum Nachbargebäude und die Anzahl der Stockwerke, die das Objekt höchstens aufweisen darf. Hier geben ortsüblich erschlossene Grundstücke eine gute Orientierung. Um den Wert eines Grundstücks mit Geschosswohnungsbau zu ermitteln, werden verschiedene Faktoren einbezogen.


Der Bodenrichtwert spielt auch hier eine wesentliche Rolle. Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist die Geschossflächenzahl (GFZ) des jeweiligen Grundstücks.

Diese ist neben der baulichen Nutzung des geplanten Gebäudes im Bebauungsplan festgeschrieben. Liegt dieser Wert bei Eins, dann berechnet sich der Grundstückswert anhand der Grundstücksgröße multipliziert mit dem Bodenrichtwert dieses Gebiets.

Ist die Geschossflächenzahl niedriger und liegt beispielsweise bei 0,7, dann wird dieser Wert zusätzlich mit der Grundstücksgröße sowie dem Bodenrichtwert multipliziert. Die Geschossflächenzahl (GFZ) bezieht sich jeweils auf die Vollgeschosse eines Gebäudes. Treppenhäuser oder Aufenthaltsräume werden nach baurechtlichen Vorschriften nicht angerechnet. Zur Anpassung wird deshalb mit einem, vom Gutachterausschuss Kreis Pinneberg festgelegten, GFZ-Koeffizienten gearbeitet (siehe Tabelle). Im Kreis Pinneberg liegen die Geschossflächenzahlen bei 0,7 in Barmstedt, Uetersen, Tornesch, Schenefeld und Wedel. In Halstenbek, Pinneberg, Rellingen und Quickborn hingegen liegt dieser Wert bei 0,8. Lediglich in Elmshorn ist er mit Eins am höchsten. Diese Werte haben sich seit 2012 nicht verändert.