Zugewinnausgleich bei Scheidung - MAKRO IMMOBILIEN

Zugewinnausgleich bei Scheidung

Ein finanzieller Ausgleich zwischen Ehepartnern

Was ist ein Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich findet im Falle einer Scheidung seine Wirkung. Er beschreibt den finanziellen Ausgleich zwischen den Vermögen der beiden Ehepartner. 

Sofern auf einen Ehevertrag verzichtet wurde, wird das während der gemeinsamen Ehe erwirtschaftete, vorhandene Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt. 

Hier ist zu berücksichtigen, dass auch während einer Ehe ohne Ehevertrag, jeder der beiden Partner, Alleineigentümer seines Vermögens bleibt. Das gilt für die Lebensversicherung ebenso wie für Aktiendepots oder den Immobilienbesitz. 


Wann wird ein Zugewinnausgleich rechtskräftig?

Beim Zugewinnausgleich handelt es sich um das Vermögen, welches im Zeitraum der Ehe aufgebaut werden konnte. Die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen einer der beiden Partner mehr Vermögen hinzugewinnen konnte als der andere. Wenn dieser Fall eintritt, wird ein Zugewinnausgleich an den Partner gezahlt, der aus welchen Gründen auch immer, weniger Vermögen ansammeln konnte. 

Wichtig: Der Zugewinnausgleich tritt nicht automatisch in Kraft, sondern muss beantragt werden. Der dafür berechtigte Partner sollte die Antragstellung tunlichst nicht versäumen. Der andere Partner ist nicht verpflichtet, einen Hinweis zu geben. 

Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich?

Im ersten Schritt wird pro Partner jeweils die Differenz zwischen dem Vermögen vor und nach der Ehe errechnet. Diese beiden Beträge des Vermögenszuwachses werden gegenübergestellt. Liegt hier ein Ungleichgewicht vor, muss ein Ausgleich gezahlt werden. Und zwar von demjenigen der mehr Vermögen aufbauen konnte als der andere. Dieser muss 50% seines Zugewinns an den Partner abgeben. 

Beispielrechnung: Die Ehefrau konnte während der Ehe einen Zugewinn von EUR 90.000 erzielen, der Ehemann hingegen EUR 250.000. In diesem Fall bekommt die Ehefrau 50% aus der Differenz. EUR 250.000-90.000 = EUR 160.000 / 2 = EUR 80.000. 

Fazit: In diesem Fall erhält die Ehefrau von ihrem Ehemann als Zugewinnausgleich EUR 80.000. 

Welche Bedeutung hat das Haus beim Zugewinnausgleich?

Je nachdem, wer Eigentümer der Immobilie ist, fließt ihr Wert mit in die Berechnung ein. Sind es beide Partner, gehört die Wertsteigerung beiden und ist unerheblich für den Zugewinn. Ist jedoch einer der beiden Eigentümer, wird der Betrag der Wertsteigerung des Hauses in den Vermögensaufbau einkalkuliert. 

Das gleiche gilt, wenn einer der beiden Ehepartner im Laufe der Ehe eine Immobilie geerbt hat. 

Wichtig: Berücksichtigt wird beim Zugewinn ausschließlich der Betrag der Wertsteigerung ab dem Zeitpunkt der Ehe.


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