Wohneigentum-Förderung - MAKRO IMMOBILIEN

Wohneigentum für Familien

Die neue Eigentumsförderung der Bundesregierung

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:

Die Bundesregierung hat eine neue Eigentumsförderung eingeführt, die seit Juni 2023 das bisherige Baukindergeld abgelöst hat. Die Förderung soll dazu beitragen, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und somit mehr Menschen den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. In diesem Artikel werden wir die neue Eigentumsförderung im Detail vorstellen und bewerten.

Vorstellung der neuen Eigentumsförderung
"Wohneigentum für Familien" 

Die neue Eigentumsförderung "Wohneigentum für Familien" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen. Die Förderung kann sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von neugebautem, klimafreundlichem Wohneigentum genutzt werden und wird über zinsgünstige Kredite weitergegeben. Die genaue Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Kinder, dem Einkommen der Familie und dem Gebäudestandard. Der maximale Förderbetrag beträgt 240.000 Euro pro Familie. Das Programm ist im Juni 2023 gestartet und hat das bisherige Baukindergeld abgelöst. Für das Programm stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zielgruppe der Förderung sind Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die in Deutschland leben und noch keine Immobilie besitzen. Der KfW-Förderkredit kombiniert damit Familienförderung mit Klimaschutz und richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen, die die Immobilien selbst nutzen.

Bisherige Fördermaßnahme des Bundes (das Baukindergeld)

Das Baukindergeld war eine Fördermaßnahme des Bundes, die Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau einer Immobilie unterstützte. Die Förderung betrug pro Kind 1.200 Euro pro Jahr und wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Das Baukindergeld war eine beliebte Maßnahme, die seit 01.01.2018 in Anspruch genommen werden konnte.

Ziel des Baukindergeldes war es, Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und somit auch den Wohnungsmarkt zu entlasten. Insbesondere Familien mit mittleren Einkommen sollten von der Förderung profitieren. Die Förderung war jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel ein bestimmtes Einkommen und die Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz.

Das Baukindergeld ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wird nicht mehr vergeben. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2018 standen insgesamt 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Eine Evaluierung des Baukindergelds wurde vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführt. Das Ergebnis fiel positiv aus: Das Baukindergeld habe bereits die "richtigen" Zielgruppen gefördert. Mehr als die Hälfte der geförderten Haushalte hatte ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, während etwa ein Viertel weniger als 30.000 Euro hatte. Insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen war die Förderung entscheidend für den Erwerb von Wohneigentum.

Finanzierungsberatung

Als Immobilienmakler ist es uns wichtig, unseren Kunden nicht nur bei der Suche nach der passenden Immobilie zu helfen, sondern auch bei der Finanzierung und Sanierung. Gerade im Hinblick auf die Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden empfehlen wir unseren Kunden, eine Finanzierungsberatung bei einem erfahrenen Finanzberater in Anspruch zu nehmen.

Ein Finanzberater kann Ihnen dabei helfen, die verschiedenen Förderprogramme zu verstehen und herauszufinden, welche Förderungen für Ihre geplanten Maßnahmen in Betracht kommen. Zudem kann er Ihnen bei der Beantragung der Förderungen und der Auswahl des passenden Kredits oder Zuschusses helfen.

Da die Anforderungen an die Förderung oft sehr hoch sind, ist es wichtig, dass Sie von Anfang an gut informiert sind und alle Voraussetzungen erfüllen. Ein Finanzberater kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, damit Sie von den Förderprogrammen profitieren können.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Beratung von einem Finanzberater einzuholen, um die bestmögliche Finanzierung und Förderung für Ihre geplante Sanierung zu erhalten. Als Partner haben wir einen erfahrenen Partner an unserer Seite, den wir unseren Kunden gerne empfehlen.

Die neue Eigentumsförderung im Detail
 

Was wird gefördert?

Die Förderung von Wohneigentum für Familien konzentriert sich auf den Neubau und den Ersterwerb von neu errichteten, klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden. Um förderfähig zu sein, müssen diese Gebäude den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten erfüllen oder die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) bezüglich der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllen.

Die Förderung richtet sich speziell an Wohngebäude, die nach den aktuellen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fertiggestellt wurden. Es werden zwei Stufen der Förderung angeboten: "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG". Jede Förderung gilt für maximal eine Wohneinheit.

Wer kann das neue KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen,

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
  • die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
  • die nicht das abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.
     

Einkommensgrenzen für die Förderung

Das neue Programm richtet sich an Familien mit mittleren Einkommen. Daher wurden Einkommensgrenzen festgelegt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner darf 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.

Ausschlaggebend sind die Mittelwerte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden. Stellen Sie beispielsweise Ihren Antrag im Jahr 2023, wird der Mittelwert aus den Einkommen der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.
 

Zusätzliche Voraussetzung bei der Neubau-Förderung für Familien: Klimafreundlichkeit

Im Rahmen des im März 2023 eingeführten Förderprogramms „Klimafreundliche Neubau“ hat die KfW neue Kriterien für die Förderung von Neubauten eingeführt. Diese gelten auch für das Wohneigentum für Familien.

1. Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes
2. Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
3. Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Achtung: Auch Biomasseanlagen wie Pellet-Heizungen sind ausgeschlossen.

Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung für die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.

 

Welche Beträge werden gefördert?

Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach, ob der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält.
 

Übersicht der Kredithöchstbeträge:

EH40-Standard und Anforderung an Lebenszyklus EH40-Standard und QNG Plus oder QNG Premium
Familien mit ein oder zwei Kindern: 140.000 Euro Familien mit ein oder zwei Kindern: 190.000 Euro
Familien mit drei oder vier Kindern: 165.000 Euro Familien mit drei oder vier Kindern: 215.000 Euro
Familien mit fünf o. mehr Kindern: 190.000 Euro Familien mit fünf o. mehr Kindern: 240.000 Euro

In den allermeisten Fällen deckt das neue Programm nur einen Teil der Finanzierung ab. Für die Restsumme können gewöhnliche Baufinanzierungsprodukte der Banken oder andere KfW-Programme wie das Wohneigentumsprogramm genutzt werden.

Bewertung der neuen Eigentumsförderung

Die Eigentumsförderung "Wohneigentum für Familien" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll gezielt junge Familien mit geringen und mittlerem Einkommen unterstützen. Dafür stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung, während das Baukindergeld mit zehn Milliarden Euro budgetiert war. Die strengen Förderkriterien in Bezug auf Einkommen und Klimaschutzstandards bedeuten jedoch, dass nur wenige Familien für das Programm in Frage kommen.

Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf junge Familien mit mindestens einem Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt ist. Schwangere müssen also auf die Förderung warten, da sie erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden kann.

Insbesondere die Einkommensgrenze wird von vielen als zu niedrig angesehen. Diese liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro, wobei für jedes weitere Kind die Grenze um 10.000 Euro erhöht wird. Bei den derzeitigen Immobilienpreisen scheint es in vielen Teilen Deutschlands utopisch, mit einem vergleichsweise niedrigen Einkommen Wohneigentum zu bauen oder zu kaufen, selbst mit einem zinsvergünstigten Kredit. In vielen Fällen wäre dies nur möglich, wenn die Antragsteller gleichzeitig über ein relativ hohes Vermögen verfügen, zum Beispiel durch eine Erbschaft.

Hinzu kommt, dass nur Wohngebäude gefördert werden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten oder das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreichen, das sich auf die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes bezieht. Wenn man die Förderung nicht für den Bau, sondern für den Kauf einer Immobilie nutzen möchte, ist dies nur für Neubauten im Erstbezug möglich, innerhalb von maximal zwölf Monaten nach der Bauabnahme. In der Realität kann sich kaum jemand die hohen Kaufpreise für förderberechtigte Immobilien leisten. Es ist auch wichtig zu beachten, dass es keine direkten Zuschüsse mehr gibt, sondern nur vergünstigte Kredite. Die Einkommensgrenzen für das neue Programm sind im Vergleich zum Baukindergeld deutlich strenger.

Insgesamt ist die neue Eigentumsförderung eine positive Maßnahme, die Familien mit Kindern bei der Verwirklichung des Traums vom Eigenheim unterstützt. Doch trotz der Bemühungen, die Förderung auf die richtigen Zielgruppen auszurichten, haben wir Bedenken, dass die Förderung für viele Familien in finanzieller Hinsicht nicht ausreichend zugänglich ist. Zudem deckt die Förderung in den allermeisten Fällen nur einen Teil der Finanzierung ab, wodurch weitere Baufinanzierungsprodukte oder KfWProgramme notwendig sind. Die Kriterien für die Förderung sollten vereinfacht und die Höhe der Förderung angepasst werden, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.

 

Unser Fazit

Wir sehen die neue Eigentumsförderung "Wohneigentum für Familien" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eher kritisch. Obwohl die Förderung Familien mit geringem und mittleren Einkommen unterstützen soll, sind die strengen Förderkriterien in Bezug auf Einkommen und Klimaschutzstandards eine Herausforderung für viele Familien.

Als Immobilienmakler in Zusammenarbeit mit unserem Finanzberater empfehlen wir unseren Kunden, die Förderung sorgfältig zu prüfen und sich umfassend beraten zu lassen. Wir empfehlen auch, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, wie zum Beispiel das Wohneigentumsprogramm der KfW oder andere Förderprogramme.

Insgesamt halten wir die Kriterien für die Förderung für zu streng und die Höhe der Förderung für zu niedrig, um eine größere Zielgruppe zu erreichen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung die Förderung überarbeitet und anpasst, um mehr Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. Wir werden die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und bei den Förderprogrammen weiterhin aufmerksam verfolgen und unsere Kunden entsprechend beraten.