Es gibt viele unterschiedliche Gründe über eine Hausbewertung nachzudenken.
Beispielsweise:
Sie haben eine Immobilie im Großraum Hamburg, die Sie bewerten lassen möchten? Egal, ob Ihr Haus in Pinneberg, Elmshorn oder Norderstedt steht. Nutzen Sie hier unser professionelles Online-Tool: Hier können Sie Ihre Immobilie kostenlos online bewerten lassen und eine erste Markteinschätzung generieren.
Für eine genauere Markteinschätzung Ihres Immobilienwertes vereinbaren wir gern mit Ihnen einen persönlichen Termin vor Ort. Dort können wir uns einen besseren Eindruck verschaffen und eine detailliertere Bestandsaufnahme sowie gründlichere Prüfung vornehmen. Je präziser die Analyse durchgeführt werden kann, desto realistischer wird die Einschätzung ausfallen können.
Zur Bestimmung des reellen Marktwertes Ihres Hauses sollte immer ein Sachverständiger, z.B. ein Ingenieur oder Architekt, hinzugezogen werden. Dieser ist befähigt, ein schriftliches und ausführliches Wertgutachten zu erstellen, welches als offizielles Dokument verwertet werden kann.
Dieses schriftliche Wertgutachten wird z.B. beim konkreten Erfassen Ihres Vermögens für Finanzamt oder Versicherungen benötigt. Auch dient es als Bewertungsgrundlage, wenn die Auszahlung eines Miterben fällig wird.
Häuser, wie ein Einfamilien- oder Reihenhaus, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, berechnet man in der Regel im Vergleichswertverfahren. Hier bestimmen vor allem erzielte Kaufpreise von vergleichbaren Objekten (Lage, Größe und Zustand) den Wert der Immobilie.
Liegen nicht genügend Bewertungen vergleichbarer Häuser vor, wird das sog. Sachwertverfahren angewandt. Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert sowie dem Wert des Gebäudes zusammen. Letzterer wird immer individuell ermittelt. Den Herstellungskosten des Hauses werden etwaige Kosten für Reparatur- oder Instandhaltungsstaus gegenübergestellt und abgezogen. Der verminderte Betrag entspricht dann dem Wert des Hauses. Dieser Wert stellt, ergänzt durch den Wert der Außenanlagen als auch Betriebseinrichtungen und zusammenaddiert mit dem Bodenwert, den anschließenden Kaufpreis dar.
Je nachdem, wie detailliert die Bewertung gefordert wird, sind verschiedene kostenpflichtige Verfahrensarten, jeweils durch den Experten, möglich:
Selbstverständlich beraten wir Sie gern dabei, welches Verfahren für Sie das Beste ist.
Die Lage gilt immer noch als wichtigster Aspekt bei der Hausbewertung. In welchem Umfeld befindet sich das Haus? Hier tragen Kriterien, wie Nachbarschaft, Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, allgemeine Infrastruktur sowie die umliegenden Bebauung und Verdichtung maßgeblich zur Bewertung bei.
Neben der Lage haben zudem der Zustand und die Nutzungsmöglichkeit großen Einfluss auf den Wert. Wie sieht es z.B. mit der Bausubstanz – insbesondere bei Altbauten – aus? Wie ist der Zustand der Heizungsanlage oder der Elektrik zu bewerten? Gibt es weitere Mängel, wie Feuchtigkeit im Keller oder im Gebälk? Risse in den Außenwänden? Diese und weitere nicht zu unterschätzenden Faktoren werden ebenso einbezogen wie die Möglichkeit einer Erweiterung am Gebäude. Kann ein An- oder Umbau am Haus vorgenommen werden?
Ein Experte ist in der Lage, die Situation richtig einzustufen. Im Falle eines tatsächlichen Verkaufs ist es ratsam, ihn hinzuzuziehen.
Nicht zu vergessen: Bei einem Hausverkauf sollte auch immer die subjektive Bewertung des Käufers mit einbezogen werden. Entspricht z.B. die Aufteilung des Wohnbereichs seinen Vorstellungen? Oder gefällt ihm die vor kurzem neu installierte Küche, so dass er den Abschlag bereit ist zu übernehmen? Nicht immer wirken sich Investitionen in ein Haus automatisch werterhöhend aus. Das sollte jeder Eigentümer bei der Bewertung seines Hauses mitbedenken.
Wichtig: bei einer vermieteten Immobilie findet häufig auch das Ertragswertverfahren Anwendung. Hier steht die Rendite von Immobilieninvestments im Vordergrund. Die ausschlaggebenden Kriterien sind Ertragseinnahmen aus Miete oder Pacht, Risiko durch Mietausfall und die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Laut ImmoWertV findet das Ertragswertverfahren in der Regel bei größeren Wohnobjekten, Gewerbeimmobilien oder Betreiberimmobilien Anwendung. Aber Achtung: Berücksichtigt wird bei der Berechnung immer die marktüblich erzielte Miete und nicht die aktuell bestehende Miete.