Wohnungsbewertung - MAKRO IMMOBILIEN

Wohnungsbewertung

Wie berechnet sich der Wert meiner Eigentumswohnung?

Bei der Bewertung einer Eigentumswohnung stehen im Vergleich zur Hausbewertung andere Faktoren im Fokus. Auch wenn der bedeutsame qm-Preis nach wie vor als Maßstab für die Bewertung von Eigentumswohnungen gilt, nehmen weitere wichtige Parameter zusätzlich Einfluss. 

So können Preise für Wohnungen, selbst innerhalb der gleichen Wohnanlage, variieren. Auch hier kommt es auf die Lage an. Eine Eck-Wohnung mit Süd-West-Balkon beispielsweise wird aller Wahrscheinlichkeit nach höher bewertet, als die gleichgroße Nachbarwohnung mit einem nach Norden ausgerichteten Balkon. Auch ist eine Penthouse- oder helle DG-Wohnung mit Dachterrasse und Sonne aus allen Himmelsrichtungen natürlich teurer als eine Eigentumswohnung im mittleren Geschoss.

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Sondernutzungsrechte und sonstige Flächen, die zur Wohnung gehören, fließen ebenfalls in die Wohnungsbewertung mit ein. Neben den Immobilieneigenen Faktoren spielen Parkplätze, Verkehrslärm, Infrastruktur oder auch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel eine wichtige Rolle.

Kurz zusammengefasst: Kriterien, die Sie bei der Bewertung einer Eigentumswohnung immer mitdenken sollten!

  • Lage des Objekts, Stadtteil und Eigentümergemeinschaft. (Mikroanlage)
  • Baujahr und Zustand der Wohnung.
  • Zustand des Gesamtobjektes. (Investitionsstaus, etc.)
  • Aufteilung und Ausstattung. (Balkon, Garten, etc.)
  • Stockwerk der Wohnung. (Ist ein Aufzug vorhanden?)
  • Parkmöglichkeiten. (Gibt es z.B. eine Tiefgarage oder ein zur Wohnung gehörender Parkplatz?) 
  • Grundsätzliche Marktsituation – Angebot und Nachfrage.
  • Subjektive Bewertung des potenziellen Käufers.
Welchen Einfluss nimmt das Gemeinschaftseigentum auf die Wohnungsbewertung?

Zum Besitz einer Eigentumswohnung gehört das Gemeinschaftseigentum mit dazu. Unter dem Gemeinschaftseigentum versteht man sämtliche Einrichtungen, die für den Bestand und die Sicherung des Gebäudes notwendig sind. In der Regel sind das:

  • Gartenflächen
  • Fahrradabstellplätze 
  • Kellerräume

Jeder Eigentümer besitzt Anteile an diesem Gemeinschaftseigentum. Deshalb fließt auch dieser Aspekt in die Bewertung einer Eigentumswohnung mit ein. Sind beispielsweise Kellerräume vorhanden, wird sich dieser Tatbestand sehr wahrscheinlich positiv auf den Wert der Eigentumswohnung auswirken. 

Nicht vergessen darf an dieser Stelle das Thema Instandhaltungsrücklagen. Diese werden über eine monatliche Pauschale gebildet und für Reparaturen oder Anschaffungen von Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen. Je höher die Summe der Rücklage ist, desto besser wird die Bewertung ausfallen.  

Für eine Wertermittlung gilt es nun alle Kriterien zusammen zu führen, Zu- und Abschläge abzuwägen und letztendlich die Gesamtsituation zu bewerten.

Dafür ist fachliche Expertise gefragt. 

Gern übernehmen wir diese Aufgabe und ermitteln einen realistischen Verkehrswert Ihrer Immobilie für Sie.  

Achtung:
Es besteht ein Unterschied zwischen einer freien und einer vermieteten Wohnung.
Im Unterschied zur freien Wohnung, wird der Wert einer vermieteten Wohnung auf Basis der Mieteinnahmen festgesetzt. Meistens fällt die Bewertung zusätzlich niedriger aus, da Sie als Eigentümer nicht frei über die Wohnung verfügen können. Insbesondere dann, wenn ein unbefristetes Mietverhältnis besteht.