Ein Haus oder eine Wohnung zu erben bedeutet auch immer, den Verlust eines vielleicht sehr nahestehenden Menschen erleben zu müssen. Fällt die Entscheidung zum Verkauf dieser geerbten Immobilie, z.B. weil diese nicht zu den persönlichen Vorstellungen passt oder die finanziellen Verpflichtungen zu hoch sind, gilt es, trotz der emotionalen Belastung einen kühlen Kopf zu bewahren. Nur so vermeiden Sie auch finanzielle Verluste, wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen – in unserem Kurzratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen.
Geerbte Wohnung oder geerbtes Haus verkaufen: Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen wollen.
Alleinerben:
Alleinerben sind die alleinigen Rechtsnachfolger des Erblassers im Hinblick auf die geerbte Immobilie. Das kann der Fall sein, wenn es keine weiteren Personen in der Erbfolge gibt oder ein rechtskräftiges Testament aufgesetzt wurde.
Erbengemeinschaft:
Bei einer Erbengemeinschaft erben mehrere Personen gemäß der gesetzlichen Erbfolge die Immobilie. Hier ist die Zustimmung aller Beteiligten notwendig, um das geerbte Haus zu verkaufen – es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass ein Erbe die Immobilie von seinen Miterben abkauft.
In jedem Fall, aber insbesondere beim Bestehen einer Erbengemeinschaft, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt als neutrale Person hinzuzuziehen. Dieser kann bei aufkommenden Streitigkeiten vermitteln und die für alle Beteiligten praktikabelste Lösung ermitteln.
Möchten Sie eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Haus verkaufen, müssen und sollten Sie im Vorfeld einige Dinge beachten. Da dies gerade im Falle eines Erbfalles eine zusätzliche emotionale Belastung darstellen kann, ist es sinnvoll, hierfür einen Makler zu engagieren, der Ihnen einen Großteil der Last abnehmen kann und Sie sowohl einfühlsam als auch fachkundig berät.
Eigentumsverhältnisse klären:
Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, muss Eigentümer der Immobilie sein. Hierfür muss die Erbfolge ermittelt sein. Zudem muss der Grundbucheintrag geändert werden, um die neuen Eigentumsverhältnisse abzubilden. In der Regel ist diese Grundbuchberichtigung bis zu 2 Jahre nach Versterben des Erblassers gebührenfrei. Die Berechtigung für diesen Antrag kann durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament, einen Erbvertrag u.ä. nachgewiesen werden.
Unterlagen zusammenstellen:
Ob geerbtes Haus oder geerbte Wohnung – verkaufen zum besten Preis ist nur möglich, wenn schon im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt wurden. Dazu gehören Baubeschreibungen, Grundrisse, Energieausweis, Grundbuchauszug sowie gegebenenfalls Verwalter- und Mietverträge und mehr.
Aufbereitung der Immobilie:
Ganz gleich, ob Sie die geerbte Immobilie privat verkaufen oder die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen – für bestmögliche Resultate sollten Sie die Immobilie ansprechend aufbereiten. Gerade geerbte Immobilien sind oftmals bereits älter – einige Renovierungsmaßnahmen können sich hierbei positiv auf den Wert und damit den erzielten Verkaufspreis auswirken.
Wert der Immobilie ermitteln:
Nicht nur für den optimalen Verkauf, auch für die Feststellung der Erbschaftssteuer ist eine fundierte Wertermittlung der geerbten Immobilie sinnvoll. Betrauen Sie am besten einen erfahrenen Makler und Gutachter aus der Region mit der Erstellung eines Immobiliengutachtens.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie sollten Sie zudem stets alle potenziellen finanziellen Aspekte im Blick behalten, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Auch hier gilt: Wenden Sie sich je nach Bedarf an einen Anwalt, Steuerberater oder Immobilienmakler, um kompetente Unterstützung zu erhalten.