Das Sachwertverfahren ermittelt den Boden- sowie Objektwert mit den dazugehörigen baulichen Anlagen primär von eigengenutzten Immobilien. Dabei sind beispielsweise die Herstellungskosten der Immobilie und sonstigen baulichen Anlagen einzeln zu bewerten. Anschließend werden diese zusammen mit dem Grundstückswert zu einem gesamten Sachwert aufaddiert.
Das Sachwertverfahren findet üblicherweise bei folgenden Situationen Anwendung:
Das Sachwertverfahren eignet sich zudem hervorragend als Ergänzung zu einem der beiden vorhergenannten Methoden. In dem Fall werden deren Ergebnisse validiert.
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Wie überall gilt auch hier: Der Verkaufspreis einer Immobilie richtet sich nicht statisch nach dem Bodenrichtwert, dem Gebäudesachwert und dem Marktanpassungsfaktor. Angebot und Nachfrage, sowie die subjektiven Ansichten eines potenziellen Käufers spielen bei der Preisfindung ebenfalls eine große, wenn nicht sogar die entscheidende Rolle.
Grundstücksgröße: | 540 qm | |
Bodenrichtwert: | EUR 350,00/qm | |
Bodenwert: | EUR 189.000 | Summe aus Fläche und Bodenrichtwert |
Regelherstellungskosten pro Flächeneinheit: | EUR 1.150 | je nach Baujahr, Ausstattung, Gebäudeklasse |
Bruttogrundfläche: | 220qm | |
Gebäudeherstellungskosten: | EUR 264.000 | |
Alterswertminderung: | EUR –115.500 | 35 Jahre à 1,25% Summe linearer Abschreibungen |
Gebäudesachwert: | EUR 148.500 | |
Vorläufiger Sachwert: | EUR 337.500 | Summe = Bodenwert + Gebäudesachwert |
Wertzahl: | 0,90 | Marktanpassungsfaktor |
Sachwert = Verkehrswert |