Dieses Verfahren kommt in erster Linie bei vermieteten Objekten zum Einsatz, die regelmäßige Mieteinnahmen produzieren. Der Verkehrswert berechnet sich zum einen aus dem eigentlich Gebäude- und Bodenwert und zum anderen aus den beständigen Erträgen aus Mieteinnahmen. Für den Käufer steht immer das Ziel der Rendite im Vordergrund.
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Im Gebäudeertragswert werden die dauerhaft erzielbaren Mieteinnahmen als Einkünfte den dauerhaften Kosten für Bewirtschaftung, Verwaltung, Finanzierung und Instandhaltung des Objektes als Ausgaben, gegenübergestellt. In diesem Zusammenhang nimmt das Mietausfallwagnis, als ein großer Risikofaktor, ebenfalls Einfluss auf den Verkehrswert. Es gilt also, alle Faktoren gut abzuwägen.
Bei diesem Verfahren werden die Werte für Gebäude und Boden jeweils getrennt berechnet. Diese getrennte Vorgehensweise begründet sich damit, dass Grund und Boden seinen Wert in der Regel nicht verliert. Gebäude hingegen zeichnen sich durch eine begrenzte „Lebenserwartung“ aus. Hier sprechen wir von der Restnutzungsdauer.
Folgende Formel errechnet den Verkehrswert einer Immobilie auf Basis des Ertragswertverfahrens: Ertragswert (Verkehrswert) = Bodenwert + Gebäudeertragswert
Grundstücksgröße: | 540qm | |
Bodenrichtwert pro qm: | EUR 189.000 | |
Bodenwert: | EUR 189.000 | |
Rohertrag aus Jahresmiete: | EUR 31.200 | |
Abzgl. Bewirtschaftungskosten: | EUR 6.960 | Verwaltung, Abschreibung, Instandhaltung |
= Reinertrag | EUR 24.240 | |
Abzgl. Bodenwertverzinsung | EUR 7.560 | =Bodenwert * Liegenschaftszins (4%) |
= Gebäudereinertrag | EUR 16.680 | |
Vervielfältiger | *14 | Vervielfältiger bei Restnutzungsdauer von 25 Jahren |
Gebäudeertragswert | EUR 233.520 | |
Vorläufiger Ertragswert | EUR 422.520 | Summe Bodenwert und Gebäudeertragswert |
Sonstige wertbeeinflussende Umstände | EUR -25.000 | wertmindernde Mängel |
Ertragswert | EUR 397.520 |
Die Durchführung dieses Verfahrens ist sehr komplex. Wir empfehlen daher, einen erfahrenen Experten mit einer überdurchschnittlich hohen Marktkenntnis einzubinden. Dieser Sachverständige ist in der Lage ein vollwertiges und kostenpflichtiges Wertgutachten zu erstellen. Sind Sie auf der Suche nach einem Gutachter? Sprechen Sie uns gern an.