Wertgutachten - MAKRO IMMOBILIEN

Wertgutachten für Immobilien in Hamburgs Nordwesten

Makro Immobilien hilft

Wozu wird ein Wertgutachten benötigt?

Es dient dazu, den realistischen Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen. Im Gegensatz zur kostenlosen Immobilienbewertung sind Anforderungen und Formalitäten deutlich anspruchsvoller, so dass das Einschalten eines Sachverständigen unabdingbar ist. Demzufolge ist das Erstellen eines solchen Dokumentes kostenpflichtig und dauert bis zur Fertigstellung oftmals einige Wochen. 

Bei einem Wertgutachten für Immobilien werden objektspezifische Eigenschaften, wie Lage, Ausstattung, Bausubstanz, analysiert und im Detail dezidiert bewertet. 

Sie benötigen ein Wertgutachten, um den realistischen Wert Ihrer Immobilie in Hamburgs Nordwesten, wie Pinneberg, Elmshorn oder Norderstedt zu kennen? Kontaktieren Sie uns gern.

Hinweis: Ein Gutachten für Immobilien ist nicht erforderlich, wenn sich alle Eigentümer beim Verkauf des Objektes einig sind. In dem Fall ist eine kostenlose Immobilienbewertung für die Bestimmung des Verkaufspreises ausreichend.

Wann ist ein Wertgutachten unverzichtbar?

Es wird beauftragt, wenn

  • überprüft werden soll, ob Schenkungs- oder Erbschaftssteuer durch das Finanzamt korrekt angesetzt wurden
  • mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen ist, etwa im Zuge von Scheidungsverfahren oder Erbschaftsangelegenheiten • Zwangsversteigerungen bevorstehen
  • Vermögenslagen festgestellt werden müssen

Fazit:Das Erstellen eines Wertgutachtens für Immobilien ist immer dann empfehlenswert, wenn mit Streitfällen zu rechnen ist. Und die Vermutung nahe liegt, dass eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu erwarten ist.

Wertgutachten sind vor Gericht als Beweismittel dann anerkannt, wenn sie von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden.

Sie lassen sich für jedwede Art von Immobilien erstellen. Dazu hören unter anderem Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Den Rahmen für die Berechnung des Verkehrswertes bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung = ImmoWert. Als marktübliche Methoden werden, je nach Zweck und Art, das Sach-, Ertrags-, oder auch das Vergleichswertverfahren angewendet.

Eine reguläre, gerichtsfeste ausführliche Stellungnahme enthält in der Regel 20-30 Seiten. Darin enthalten ist das rechnerische Ergebnis (Wertkennzahl) aus dem eingesetzten Verfahren sowie dazugehörige schriftliche Erläuterungen, die nicht selten durch Bilder oder Pläne ergänzt werden. Um Kosten zu reduzieren, steht es jedem Auftraggeber frei, ein Kurzgutachten oder eine Stellungnahme von 2-3 Seiten in Auftrag zu geben. Diese Stellungnahme ist kostengünstiger, als ein ausführliches Vollgutachten. Allerdings verliert das Dokument damit die offizielle Anerkennung vor Gericht.  

Wer erstellt Wertgutachten respektive Vollgutachten?

Unterschieden wird hier in Gutachten und Vollgutachten. Letztere werden im Gegensatz zu „normalen“ Stellungnahmen ausschließlich von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt. Für alle anderen Gutachten reicht es aus, einen seriösen Experten mit überdurchschnittlichem Sachverstand und langjähriger Berufserfahrung auf dem Immobiliensektor zu Rate zu ziehen. 

Achtung: Jeder, der seine Leistung als Sachkundiger auf dem Markt anbietet, muss beachten, dass er ein hohes Haftungsrisiko trägt. Sachverständige werden für mögliche Schäden zur Verantwortung gezogen. 

Achtung: In Deutschland ist die Bezeichnung „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ nicht geschützt. Es gibt weder Qualitätsvorschriften noch eine Genehmigungspflicht. 

Offizielle Gutachter sind als Sachverständige von der Industrie- und Handelskammer sowie Architektenkammer öffentlich bestellt und vereidigt. In der Regel handelt es sich hier um Architekten oder Bauingenieure.  Diese beiden Berufsgruppen verfügen neben Fachkenntnissen im Immobilienbereich auch über hilfreiche technische Qualifikationen.

Was kostet ein Wertgutachten für Immobilien?

Für die Erstellung eines entsprechenden Schriftstück existiert in Deutschland keine feste Preisstruktur. Jede Bewertung wird zwischen dem Auftraggeber und -nehmer individuell verhandelt. Ein Gutachten kostet, je nach Aufwand und Umfang, angefangen bei einigen hundert Euro bis hin zu 1,5% des Immobilienwertes kosten. In Einzelfällen fallen höhere Kosten an. 

Für gerichtsfeste Vollgutachten liegt für die Preisbildung die Honorarordnung für Bauingenieure und Architekten zugrunde.  Art der Immobilie, Lage und Beschaffenheit bilden die Basis für das Honorar. Darüber hinaus spielt der zu erwartende Verkehrswert eine Rolle, genauso wie der Umfang des Dokumentes. Sind weitreichende Informationen über die Immobilie einzuholen, wie beispielsweise Nießbrauchrecht, wirkt sich dieser Umstand ebenfalls auf die Kosten aus.

Außerdem gilt: Je komplizierter eine Bewertung, desto höher fällt das Honorar für ein Gutachten aus. Die Bewertung einer Klinik wird entsprechend deutlich höher veranschlagt als die einer Eigentumswohnung.