Teilungsversteigerung Haus bei Scheidung? - MAKRO IMMOBILIEN

Hausverkauf bei Scheidung

Die Teilungsversteigerung als Lösung

Ob ein Haus verkauft werden soll, ist möglichst vor dem offiziellen Scheidungstermin zu klären. Denn der Gesetzgeber gibt vor, dass im Zuge der vollzogenen Scheidung alle sogenannte Scheidungsfolgen geregelt sein müssen. Und natürlich gehört neben den großen Fragen zum Unterhalt und Vermögensausgleich auch das gemeinsame Haus inklusive seiner Nutzung dazu.

Es ist zu empfehlen, sich lange vor dem Scheidungstermin darüber einig zu werden, was mit dem gemeinsamen Haus werden soll.


Gründe für den Verkauf bei Scheidung

Vieles spricht für den Verkauf eines gemeinsamen Hauses, wenn sich die Wege eines Ehepaars unwiderruflich trennen. Den Blick nach vorn gerichtet wollen viele Ex-Ehepaare nicht mehr täglich an die gemeinsame Zeit und das gemeinsame Leben erinnert werden. Die räumliche Veränderung kann dabei enorm helfen.

Auch kann mögliches Streitpotenzial durch den Verkauf reduziert werden. Denn keiner der beiden Parteien kann sich übervorteilt fühlen. Beispielsweise, wenn der Eine in der ehemalig gemeinsamen Wohnung bleibt und der Andere dafür vermeintlich zu wenig finanziell entschädigt wurde.

Ein weiterer Aspekt, der für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie spricht, ist die finanzielle Situation. Die Entflechtung einer bisherigen Ehegemeinschaft ist an sich schon eine teure Angelegenheit.

Hinzu kommen die Kosten einer doppelten Haushaltsführung auf das Paar zu. Jeder muss nun für sich selbst eine Wohnung finanzieren, Versicherungen abschließen und auch die Aufwendungen für Lebensmittel trägt jeder für sich selbst.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Kommt zwischen den Partnern keine Einigung zustande, wie zukünftig mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll, kann eine Teilungsversteigerung als Lösung dienen. Das Ziel dieser besonderen Form der Zwangsversteigerung ist die „Aufhebung der Gemeinschaft“. Sie kann von einem der beiden Eigentümer, unabhängig der Anteilsgröße, beim Amtsgericht beantragt werden.

Teilungsversteigerung abwenden

Innerhalb von zwei Wochen kann gegen den Antrag Einspruch erhoben werden. Das Gericht erkennt diesen Einspruch in der Regel an, wenn als Grund gegen eine Teilungsversteigerung z.B. das Wohl der Kinder infrage gestellt wird. Akzeptiert das Gericht also den Einspruch, kann es passieren, dass das Verfahren für einen Zeitraum von sechs Monaten eingestellt wird.

Wie funktioniert eine Teilungsversteigerung?

Das Gericht beauftragt in der Regel einen neutralen Sachverständigen, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.

Der Akt der öffentlichen Versteigerung wiederum erfolgt durch das Vollstreckungsgericht.

Allerdings stellt dieses Szenario ein Vabanquespiel dar mit offenem Ausgang und einem meist nicht zufriedenstellenden Erlös aus dem Verkauf. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der erzielte Preis die Restschuld der Immobilie nicht deckt. Kommt es dazu, haften die Eheleute, weiterhin für sämtliche noch offene Verbindlichkeiten. In dem Fall allerdings, ohne mit dem Gegenwert einer Immobilie Sicherheiten bieten zu können.